Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der SpainActive AG.
1. Anmeldung und Buchung der Reise
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. Zusätzlich kann bei der Buchung eine Auftragspauschale oder Dossiergebühr erhoben werden. Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt: - Eine Anzahlung von 20 % des Arrangementpreises bei der Anmeldung , spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung von uns erhalten haben.
3. Preis- und Programmänderung vor der Reise
SpainActive behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Preiserhöhungen können nur erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern.
4. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben im Angebot und/oder bei nachfolgenden Änderungswünschen in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungsbeschreibungen. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit SpainActive geschlossenen Reisevertrages.
5. Haftung
Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeit-Aktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und eventuell Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
SpainActive übernimmt ferner keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photound Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen);
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der Reiseleitung von SpainActive oder der örtlichen Vertretung gebucht haben.
6. Sonstiges
Der Kunde akzeptiert die Regeln zur Nutzung der Fußballplätze & Trainingsanlagen.
Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. gravierende Allergien, Behinderungen, Teilnehmerlisten...).
Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück und kleines Bordgepäck (insgesamt maximal 20 Kilo) beschränkt ist. Im Fahrtgastraum gilt Rauch- und Alkoholverbot. Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen bei An- und Abreise sind nicht vorhersehbar.
Die jeweiligen Eigentümer der Fussballplätze behalten sich das Recht vor, die Anlagen wegen Schlechtwetters zu sperren. Ist als Leistungserbringung die Organisation eines Freundschafts- oder Testspiels vereinbart, so findet diese Einheit - sofern nicht anders vereinbart - nicht zusätzlich, sondern anstelle einer Trainingseinheit statt.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Reisegepäckversicherung.